Versicherungen und Leistungen


 

Versicherung für den Kleingarten ist eine unbedingte Notwendigkeit
Die richtige Laubenversicherung

Crimmitschau, Falkenstein und Leipzig sind nur einige der sächsischen Städte, aus denen aktuelle Berichte über Brandstiftungen an Gartenlauben in dieser Gartensaison stammen. Oftmals trifft die Pächter keine Schuld, doch meistens resultiert dies in einem Totalschaden, sowohl an der Struktur als auch an der Einrichtung der Lauben. Nach dem ersten Schock rückt die Frage der Versicherung in den Vordergrund – sofern vorhanden. Die Entsorgung der Reste einer niedergebrannten Gartenlaube als Sondermüll verursacht Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro.

Wenn ein Gartenfreund nicht versichert ist und seine Gartenlaube abbrennt, bleibt er dennoch Eigentümer der Brandreste. Die Entsorgungskosten für die Brandreste als Sondermüll sind enorm hoch und können zwischen 1.000 und 20.000 Euro liegen, was oft die finanziellen Mittel der Pächter übersteigt. Ein bedauerlicher Vorfall in Reichenbach im Vogtland illustriert dieses Problem: Ein gezielter Brandanschlag auf die Laube eines Pächters an Heiligabend 2019 verfehlte das Ziel und zerstörte stattdessen die Laube einer alleinstehenden älteren Frau. Der Täter war mittellos, und die ältere Dame war nicht versichert. Sie musste ihre gesamten Ersparnisse für die Entsorgung der Brandreste aufwenden und hatte kein Geld mehr für den Wiederaufbau. Mit schwerem Herzen gab sie ihren Kleingarten auf, und der Verein steht nun vor der Herausforderung, eine Parzelle ohne Laube neu zu verpachten.

Es verschärft die Situation für den Verein erheblich, wenn der Pächter sich nicht mehr verantwortlich fühlt und zudem nicht haftbar gemacht werden kann. Der Prozess zur Durchsetzung der Räumung kann sich in die Länge ziehen, und selbst wenn er letztendlich gewonnen wird, lässt sich die Räumung aufgrund des Selbstbehalts des ehemaligen Pächters oft nicht umsetzen. Es ist unzumutbar für die direkten Nachbarn, ihre Freizeit neben einer Brandruine zu verbringen. Die Geruchsbelästigung ist extrem störend, und die Nachbarn werden schnell unzufrieden und drohen damit, ihre Gärten aufzugeben. Diese Situation sollte für die Vorstände der Vereine ein Ansporn sein, schon bei Abschluss eines (neuen) Unterpachtvertrages auf die Wichtigkeit einer Versicherung für die Gartenlaube hinzuweisen. 

Neben Feuerschäden in Kleingärten gibt es in letzter Zeit auch eine Zunahme von Extremwetterereignissen. Auf Trockenheit und Hitze folgen häufig heftige Gewitter mit Sturmböen und starken Regenfällen. Solche Wetterkapriolen können ebenfalls erhebliche Schäden an Gartenlauben verursachen.

Entsorgung und Wiederaufbau der Gartenlaube

Es ist ratsam, die Kosten für die Entsorgung einer Gartenlaube und deren Wiederaufbau in die Versicherung einzuschließen. Dies kann durch maßgeschneiderte und kostengünstige Gruppenverträge erreicht werden, die speziell für das Kleingartenwesen konzipiert sind. Eine adäquate Versicherung deckt sowohl die Beseitigung der Überreste einer Gartenlaube als auch den Neubau ab. Es ist wichtig, eine ausreichende Versicherungsprämie zu wählen, da Brandschutt oft als Sondermüll klassifiziert wird und nicht überall entsorgt werden kann. Zudem sind die Preise für Baumaterialien und Fertiglauben in den letzten Jahren deutlich gestiegen. In vielen Kleingartenvereinen ist es nicht möglich, mit Lieferfahrzeugen direkt an die Parzellen heranzufahren, sodass Materialien für einen Neubau oft mühsam per Hand, Schubkarre oder Handwagen transportiert werden müssen.
Daher ist es beim Abschluss einer Laubenversicherung entscheidend, den Wert der Gartenlaube realistisch zu bewerten. Gartenfreunde sollten Verträge, die auf dem Zeitwert basieren, meiden, da Gartenlauben aus den 1970er- und 1980er-Jahren oft nur bis zu 2000 Euro bewertet werden – ein Betrag, mit dem heutzutage kein neues, den aktuellen Anforderungen entsprechendes Gartenhaus errichtet werden kann. Eine Lösung bieten preiswerte Gruppenverträge, die speziell für das Kleingartenwesen entwickelt wurden und auch über den Landesverband Sachsen der Kleingärtner erhältlich sind.

Abbruch- und Entsorgungskosten

Die Kosten für Abbruch und Entsorgung sind oft mitversichert. In letzter Zeit mehren sich Brandstiftungen in Kleingartenvereinen. Leider stellen viele Gartenfreunde erst nach einem Brand fest, dass ihr Versicherungsschutz für Laube und Inventar nur teilweise besteht oder gänzlich fehlt. Informieren Sie daher Ihre Vereinsmitglieder, dass nach einem Brandfall nicht nur die Kosten für eine neue Laube, die Neuanschaffung des Inventars und der Gartenbewirtschaftungsgeräte anfallen, sondern auch erhebliche Abbruch- und Entsorgungskosten, die in die Tausende gehen können, da Brandschutt als Sondermüll gilt.

Es ist für jeden Kleingärtner ratsam, kritisch zu überprüfen (oder überprüfen zu lassen), welche Risiken tatsächlich und in welchem Umfang abgesichert sind. Insbesondere die Kosten für Abbruch und Entsorgung sind oft nur bis zu einem sehr begrenzten Betrag versichert.

Es ist weise, sich vor einem Schaden zu informieren: Deckt Ihre Gebäudeversicherung auch die Abbruch- und Entsorgungskosten nach einem Laubenbrand vollständig ab? Andernfalls können diese Kosten schnell einen hohen vierstelligen Betrag erreichen.

Für weitere Informationen zu Abbruch- und Entsorgungskosten im Schadensfall kontaktieren Sie bitte Ihren zuständigen Kreis-, Regional-, Territorial- oder Stadtverband.

 



Niederschlesischer Kleingärtnerverband e.V.
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